Online-Platzbuchung.
Dies ist für Mitglieder des TC RW Sprendlingen ein kostenloser Service.
Zur Platzbuchung folgen Sie bitte dem unten stehenden Link!
Weitere Informationen zur Öffnung der Anlage und zum Umgang mit der aktuellen Situation finden Sie hier.
Wintersaison
Dreifelder-Traglufthalle.
Ab sofort steht Ihnen das Online-Buchungsportal für Einzelbuchungen der Hallenplätze zur Verfügung!
Die Preise für die Hallenplätze berechnen sich wie folgt:
Montag bis Freitag
8.00 bis 14.00 EUR 20,-€ für Mitglieder / 23,-€ für Nicht-Mitglieder
14.00 bis 17.00 EUR 24,-€ für Mitglieder / 27,-€ für Nicht-Mitglieder
17.00 bis 22.00 EUR 30,-€ für Mitglieder / 34,-€ für Nicht-Mitglieder
22.00 bis 23.00 EUR 15,-€ für Mitglieder / 17,-€ für Nicht-Mitglieder (die Hallenheizung wird um 22.00 Uhr abgestellt und es ist nur noch „Restwärme“ vorhanden)
Samstag – Sonntag:
8.00 bis 22.00 EUR 24,-€ für Mitglieder / 27-€ für Nicht-Mitglieder
22.00 bis 23.00 EUR 12,-€ für Mitglieder / 13.50,-€ für Nicht-Mitglieder
Tennis-Hallenordnung
- Die Tennishalle ist ausschließlich mit Tennisschuhen zu betreten die auf Außenplätzen getragen werden. Das Tragen von Straßenschuhen in der Halle ist verboten.
- Es darf nur in Sportkleidung gespielt werden.
- Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Maßgeblich für den Beginn und das Ende einer Spielstunde ist die in der Halle angebrachte Uhr.
- Das Licht in der Tennishalle ist nach Spielende abzuschalten, soweit keine nachfolgenden Spieler/Innen den Platz gemietet haben. Das Licht auf den Nebenplätzen ist nicht einzuschalten.
- Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet wurde. Die Hallenmiete für eine volle weitere Stunde ist auch zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.
- Die Notausgangstüren sind nur im Notfall zu öffnen.
- Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.
- Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle mit Ausnahme der Lichtschalter werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Vereins bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
- Der Vorstand und bestimmte Mitglieder des TC Rot-Weiß sind berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jeder Hallenmieter hat den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus.
- Die Hallentemperatur sollte gemäß öffentlicher Hand 12 Grad nicht unterschreiten. Der TC Rot-Weiß bemüht sich, die Temperatur in den Hallen bei über 15 Grad zu halten. Eine vom Deutschen Tennis Bund vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es jedoch nicht. Für Sporthallen der öffentlichen Hand gibt es unbestimmte Begriffe wie „angemessene Temperatur”. Eine Temperatur von 12-15 Grad kann man bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einordnen. Extreme Tagestemperaturen von unter minus 15 Grad können als höhere Gewalt erachtet werden.